Diplomatie mit dem Iran

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Betreff: Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Teich und der Fraktion AfD
Bezug: Bundestagsdrucksache Nr. 21/8040 vom 16.09.2026
Titel: Islamische Republik Iran – diplomatische Bemühungen
Datum: Berlin, 14. Oktober 2026

Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,

als Anlage übersende ich die Antwort der Bundesregierung auf die oben genannte Kleine Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Teich und der Fraktion AfD

Bundestagsdrucksache Nr. 21/8040 vom 16.09.2026
Islamische Republik Iran – diplomatische Bemühungen

Vorbemerkung der Fragesteller

Die militärische Eskalation zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, Israel und der Islamischen Republik Iran seit dem 28. Februar 2026 hat erhebliche Auswirkungen auf die Stabilität des Nahen und Mittleren Ostens, die internationale Schifffahrt, die Energieversorgung sowie die deutsche und europäische Wirtschaft.

Bereits vor Beginn der militärischen Auseinandersetzungen hatte die Bundesregierung wiederholt auf eine diplomatische Lösung verwiesen. Noch am 23. Februar 2026 erklärte sie mit Blick auf die für den 26. Februar geplanten Atomgespräche in Genf, eine diplomatische Lösung müsse ein überprüfbares Ende des iranischen militärischen Nuklearprogramms, die Kontrolle des ballistischen Raketenprogramms und ein Ende destabilisierender Aktivitäten in der Region umfassen (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-23-februar-2026-2408294; https://www.reuters.com/world/middle-east/us-iran-nuclear-talks-resume-geneva-against-backdrop-military-threat-2026-02-26/).

Am 28. Februar 2026 wurde die Bundesregierung nach eigenen Angaben am Morgen vorab über die militärischen Angriffe Israels auf Iran informiert. Deutschland beteiligte sich nicht an den Angriffen. Gemeinsam mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich erklärte die Bundesregierung anschließend, in engem Kontakt mit den Vereinigten Staaten, Israel und Partnern in der Region zu stehen und eine Wiederaufnahme von Verhandlungen zu fordern (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung-zur-situation-in-nahost-2409130; https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e3-joint-leaders-statement-on-iran-2409132).

Auch nach Beginn der militärischen Auseinandersetzungen stellte die Bundesregierung Diplomatie als zentralen Weg zur Konfliktbeilegung heraus. Außenminister Dr. Johann Wadephul erklärte am 12. März 2026 während eines Besuchs in der Türkei, eine verlässliche und nachhaltige Lösung der Sicherheitsprobleme in der Straße von Hormus könne nur auf diplomatischem Wege erreicht werden; zugleich müsse ein Weg aus dem Krieg und eine künftige Sicherheitsarchitektur für die Region entwickelt werden (vgl. https://www.reuters.com/world/europe/strait-hormuz-issue-must-be-resolved-through-diplomacy-says-german-foreign-2026-03-12/).

Im weiteren Verlauf nahm die Bundesregierung nach eigenen Angaben erneut diplomatische Kontakte auf. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im April 2026, Deutschland nehme gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und europäischen Partnern Gespräche mit Iran wieder auf und wolle zu Verhandlungen über eine Beendigung des Konflikts beitragen. Pakistan spielte dabei nach Medienberichten eine wichtige Vermittlungsrolle (vgl. https://www.reuters.com/world/europe/germanys-merz-we-do-not-want-nato-split-over-us-iran-war-2026-04-09/).

Am 15. Juni 2026 begrüßte die Bundesregierung ein zwischen den Vereinigten Staaten und Iran vereinbartes Rahmenabkommen und erklärte, sie unterstütze und befördere weiterhin diplomatische Anstrengungen. Die Bundesregierung verwies dabei auf einen engen Austausch mit den Vereinigten Staaten, europäischen Partnern und Staaten der Region. Nach Reuters hatte Pakistan zuvor eine zentrale Rolle bei der Vermittlung des Rahmens übernommen; auch Katar wurde von den europäischen Regierungschefs als Vermittler genannt (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/statement-von-bundeskanzler-friedrich-merz-zur-vereinbarung-zwischen-den-vereinigten-staaten-und-iran-2440458; https://www.reuters.com/world/asia-pacific/pakistan-pm-says-us-iran-peace-deal-signing-expected-within-24-hours-2026-06-13/).

Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Informationsinteresse daran, welche konkreten diplomatischen Initiativen die Bundesregierung vor und nach Beginn der militärischen Auseinandersetzungen ergriffen hat, welche eigenen Vermittlungsvorschläge sie unterbreitet hat, welche Staaten und Organisationen sie hierzu einbezogen hat und welchen Beitrag Deutschland tatsächlich zur Vermeidung, Eindämmung und Beilegung des Konflikts geleistet hat.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich kontinuierlich und bereits vor dem Ausbruch des Iran-Konflikts am 28. Februar 2026 für eine diplomatische Lösung eingesetzt, die das Bedrohungspotenzial der Islamischen Republik Iran in der Region und darüber hinaus (u. a. durch ihre destabilisierende Regionalpolitik, ihr ballistisches Raketenprogramm und ihr Nuklearprogramm) nachhaltig einhegt. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang kontinuierlich von der Islamischen Republik Iran gefordert, sich auf konstruktive Verhandlungen einzulassen und ihre destabilisierende Regionalpolitik einzustellen. So hat die Bundesregierung am 28. August 2025 gemeinsam mit den E3 den sogenannten „Snapback“ unter VN-Sicherheitsratsresolution 2231 ausgelöst und damit die VN-Sanktionen sowie die EU-autonomen Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft gesetzt.

Die Bundesregierung steht auch nach dem Ausbruch des Iran-Kriegs in ständigem Austausch mit allen relevanten Parteien, setzt sich kontinuierlich für Stabilität und Frieden in der Region ein und bietet durchgehend Unterstützung bei den Vermittlungsbemühungen an. Die Bundesregierung macht dabei deutlich, dass sie mit ihrer langjährigen Verhandlungserfahrung mit Iran einen substantiellen Beitrag zu einer diplomatischen Lösung leisten kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten diplomatischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026 bis zum Beginn der militärischen Auseinandersetzungen am 28. Februar 2026 ergriffen, um eine militärische Eskalation zwischen Iran, Israel und den Vereinigten Staaten zu verhindern?

Die Bundesregierung stand in engem Austausch mit allen relevanten Parteien und hat die Islamische Republik Iran kontinuierlich dazu aufgefordert, sich an zielführenden Verhandlungen über die Bedrohungen zu beteiligen, die sich unter anderem aus Irans Nuklearprogramm und seinem ballistischen Raketenprogramm ergeben. Die Bundesregierung hat dabei deutlich gemacht, dass nur eine diplomatische Lösung langfristig für Stabilität und Frieden in der Region sorgen kann.

2. Welche Gespräche haben Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre oder andere Vertreter der Bundesregierung im in Frage 1 genannten Zeitraum ggf. mit Vertretern
a. Irans,
b. der Vereinigten Staaten,
c. Israels,
d. Frankreichs,
e. des Vereinigten Königreichs,
f. Omans,
g. Katars,
h. Saudi-Arabiens,
i. der Vereinigten Arabischen Emirate,
j. Pakistans und
k. weiterer Staaten
über eine diplomatische Beilegung oder Vermeidung des Konflikts geführt (bitte ggf. nach Datum, Gesprächspartner, Gesprächsebene und wesentlichem Gesprächsgegenstand aufschlüsseln)?

Auf die Antwort der Bundesregierung vom 9. September 2026 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Cansu Özdemir (Bundestagsdrucksachennummer 21/7980, Frage Nr. 71) wird verwiesen.

3. Welche konkreten Vorschläge zur Vermeidung einer militärischen Eskalation hat die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 ggf. gegenüber dem Iran, den Vereinigten Staaten oder Israel unterbreitet?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

4. Hat die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 gegenüber den Vereinigten Staaten oder Israel ausdrücklich von militärischen Angriffen gegen Iran abgeraten oder auf einen Verzicht auf militärische Maßnahmen hingewirkt, und wenn ja, wann, wer, gegenüber wem und mit welcher Begründung?

Die Bundesregierung steht im Rahmen bilateraler Gespräche sowie in der EU regelmäßig in Kontakt mit ihren Partnern, darunter die USA und Israel. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

5. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 ggf. über die Wahrscheinlichkeit oder Vorbereitung militärischer Angriffe auf Iran, und zu welchem Zeitpunkt ging sie erstmals davon aus, dass eine militärische Eskalation unmittelbar bevorstehen könnte?

6. Zu welchem Zeitpunkt, durch wen und in welchem Umfang wurde die Bundesregierung vor Beginn der Angriffe am 28. Februar 2026 über die bevorstehenden militärischen Maßnahmen Israels bzw. der Vereinigten Staaten informiert (vgl. Vorbemerkung)?

7. Hat die Bundesregierung nach der in Frage 6 genannten Information noch versucht, diplomatisch auf eine Verhinderung oder Verschiebung der Angriffe hinzuwirken, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und gegenüber welchen Gesprächspartnern?

Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

8. Welche eigenen diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 zur Herbeiführung
a. einer Waffenruhe,
b. einer dauerhaften Einstellung militärischer Handlungen,
c. einer umfassenden politischen Konfliktlösung
ggf. ergriffen?

9. Welche direkten Kontakte haben Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul oder andere Mitglieder der Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 ggf. mit Mitgliedern der iranischen Staats- oder Regierungsspitze geführt (bitte ggf. nach Datum, Gesprächspartner und wesentlichem Gesprächsgegenstand aufschlüsseln)?

10. Über welche diplomatischen Kanäle findet gegenwärtig der Austausch zwischen der Bundesregierung und der iranischen Regierung statt, insbesondere über
a. direkte bilaterale Kontakte,
b. die deutsche Botschaft bzw. die iranische Botschaft,
c. das E3-Format,
d. die Europäische Union,
e. Drittstaaten als Vermittler?

Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

11. Welche Rolle haben nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere der Oman, Katar und Pakistan bei den bisherigen Vermittlungsbemühungen gespielt, und in welcher Weise hat Deutschland diese Bemühungen unterstützt oder begleitet?

12. Hat die Bundesregierung Drittstaaten ausdrücklich gebeten, zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten bzw. zwischen dem Iran und Israel zu vermitteln, und wenn ja, welche Staaten, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis?

Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt alle Vermittlungsbemühungen, die geeignet sind, zu einer nachhaltigen Lösung des Konflikts beizutragen, darunter auch die Anstrengungen von Oman, Katar und Pakistan. Die Bundesregierung bietet kontinuierlich ihre Unterstützung bei den Vermittlungsbemühungen Omans, Katars und Pakistans an. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

13. Welche konkreten diplomatischen oder politischen Vorschläge hat die Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 zur Regelung der folgenden Konfliktpunkte vorgelegt:
a. iranisches Nuklearprogramm,
b. ballistisches Raketenprogramm Irans,
c. Unterstützung regionaler bewaffneter Gruppen durch Iran,
d. Sicherheit Israels und anderer Staaten der Region,
e. freie Schifffahrt durch die Straße von Hormus?

Die Fragen 13a) bis 13e) werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

14. Hat die Bundesregierung angeboten, selbst als Vermittler, Gastgeber oder Unterstützer direkter oder indirekter Gespräche zwischen den Konfliktparteien tätig zu werden, und wenn ja, wann, gegenüber welchen Staaten und mit welcher Reaktion?

15. Hat die Bundesregierung die Durchführung von Gesprächen auf deutschem Staatsgebiet oder unter deutscher Beteiligung vorgeschlagen, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen.

16. Welche Rolle spielt das E3-Format aus Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich gegenwärtig bei der diplomatischen Beilegung des Konflikts, und welche gemeinsamen Initiativen wurden seit dem 28. Februar 2026 gegenüber Iran und den Vereinigten Staaten ergriffen (vgl. Vorbemerkung)?

Die Bundesregierung sieht den E3-Verbund weiterhin als wichtiges Format für einen gemeinsamen Ansatz gegenüber Iran sowie zur diplomatischen Bewältigung des Iran-Kriegs. So haben sich die E3 immer wieder gemeinsam zum Iran-Krieg geäußert und gemeinsame Forderungen und Ansätze für die Lösung des Konflikts formuliert.

17. In welchem Umfang war die Bundesregierung nach eigener Einschätzung ggf. an der Herbeiführung des im Juni 2026 bekanntgegebenen Rahmenabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und Iran beteiligt?

18. Welche konkreten Beiträge leistete Deutschland ggf. zur Vorbereitung, Vermittlung oder Ausgestaltung des in Frage 17 genannten Rahmenabkommens?

19. Welche Staaten oder internationalen Organisationen waren nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich an der Herbeiführung des Rahmenabkommens beteiligt, hat sich die Bundesregierung jeweils zu deren Beitrag eine Auffassung erarbeitet und wenn ja, welche?

Die Fragen 17 bis 19 werden zusammen beantwortet. Das im Juni 2026 von Iran und den USA unterzeichnete Rahmenabkommen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den beiden Konfliktparteien mit Unterstützung der Vermittler Pakistan und Katar ausgehandelt. Die Bundesregierung stand kontinuierlich mit den beteiligten Parteien in Kontakt.

20. Welche Bestandteile des Rahmenabkommens betrachtet die Bundesregierung ggf. gegenwärtig als umgesetzt, teilweise umgesetzt oder nicht umgesetzt?

21. Welche diplomatischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Abschluss des Rahmenabkommens ggf. ergriffen, um dessen vollständige Umsetzung zu erreichen?

Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Das Rahmenabkommen ist nach 60 Tagen am 17. August 2026 ohne Umsetzung abgelaufen. Die Bundesregierung hat während dieser Zeit Iran wiederholt aufgefordert, seine unrechtmäßigen Angriffe auf Nachbarstaaten sowie Schiffe in der Straße von Hormus einzustellen und zu Verhandlungen zurückzukehren.

22. Welche Kontakte unterhält die Bundesregierung gegenwärtig mit den Vereinigten Staaten und dem Iran mit dem Ziel einer Wiederaufnahme bzw. Fortführung direkter oder indirekter Verhandlungen?

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

23. Welche Rolle sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Vereinten Nationen und insbesondere der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bei einer dauerhaften Konfliktbeilegung spielen?

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat umfassende Sanktionen gegen Irans Nuklearprogramm erlassen, die mit dem „Snapback“ 2025 erneut in Kraft getreten sind. Dem VN-Sicherheitsrat obliegt es, über den zuständigen Sanktionsausschuss die Durchsetzung dieser Sanktionen zu prüfen und mögliche Sanktionsverstöße zu untersuchen.

24. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung die Internationale Atomenergie-Organisation bei einer möglichen diplomatischen Einigung über das iranische Nuklearprogramm übernehmen?

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Safeguardspflichten sowie der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats durch Iran. Dies umfasst beispielsweise die Überprüfung des für Iran geltenden völkerrechtlichen Verbots, Uran anzureichern. Darüber hinaus sollte die IAEO im Falle einer diplomatischen Verständigung weitere Verifikationsaufgaben, wie die Überprüfung der von Iran eingegangenen Selbstbeschränkungen der eigenen Anreicherungskapazitäten oder der Bestände an angereichertem Nuklearmaterial, übernehmen.

25. Welche Gegenleistungen oder Lockerungen von Sanktionen hält die Bundesregierung ggf. für grundsätzlich vorstellbar, sofern Iran überprüfbare Verpflichtungen insbesondere hinsichtlich seines Nuklearprogramms erfüllt?

Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

26. Welche Bedingungen betrachtet die Bundesregierung ggf. als unverzichtbar für eine dauerhafte diplomatische Beilegung des Konflikts?

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

27. Welche konkreten diplomatischen Initiativen plant die Bundesregierung ggf. gegenwärtig, um eine erneute militärische Eskalation zwischen Iran, den Vereinigten Staaten und Israel zu verhindern?

Auf die Antwort zu Fragen 11 und 12 wird verwiesen.

28. Hat die Bundesregierung eine Auswertung dazu vorgenommen, weshalb die diplomatischen Bemühungen vor dem 28. Februar 2026 eine militärische Eskalation nicht verhindern konnten, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?

Die Bundesregierung analysiert fortwährend aktuelle und vergangene Entwicklungen des Konflikts und zieht daraus Schlüsse mit Blick auf die Ausgestaltung ihrer Außenpolitik.

29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern der vor dem 28. Februar 2026 erfolgten diplomatischen Bemühungen für ihre weitere Iran- und Nahostpolitik?

Die Bundesregierung macht sich die in der Fragestellung getätigten Aussagen nicht zu eigen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine diplomatische Lösung des Konflikts einsetzen. Dazu stimmen wir uns weiter eng mit unseren Partnern ab, auch in der Region.

30. Ist die Bundesregierung der Auffassung, sämtliche ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen Möglichkeiten zur Verhinderung der militärischen Eskalation ausgeschöpft zu haben, und wenn ja, worauf stützt sie diese Einschätzung?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Ich habe die kaputten Umlaute aus dem PDF-Export repariert (z. B. „Bem¸hungen“ → „Bemühungen“, „Lˆsung“ → „Lösung“), die Seitenzahlen entfernt, zerbrochene URLs wieder zusammengesetzt und die im Original zusammengeklebten Fragen 5, 6 und 7 wieder einzeln nummeriert. Außerdem habe ich den Tippfehler „Bunderegierung“ in der Antwort zu 17–19 korrigiert. Sonst ist der Wortlaut unverändert.

Katergorie

Iran

Außen

Datum

Diplomatie mit dem Iran

Übersicht

Betreff: Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Teich und der Fraktion AfD
Bezug: Bundestagsdrucksache Nr. 21/8040 vom 16.09.2026
Titel: Islamische Republik Iran – diplomatische Bemühungen
Datum: Berlin, 14. Oktober 2026

Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,

als Anlage übersende ich die Antwort der Bundesregierung auf die oben genannte Kleine Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Teich und der Fraktion AfD

Bundestagsdrucksache Nr. 21/8040 vom 16.09.2026
Islamische Republik Iran – diplomatische Bemühungen

Vorbemerkung der Fragesteller

Die militärische Eskalation zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, Israel und der Islamischen Republik Iran seit dem 28. Februar 2026 hat erhebliche Auswirkungen auf die Stabilität des Nahen und Mittleren Ostens, die internationale Schifffahrt, die Energieversorgung sowie die deutsche und europäische Wirtschaft.

Bereits vor Beginn der militärischen Auseinandersetzungen hatte die Bundesregierung wiederholt auf eine diplomatische Lösung verwiesen. Noch am 23. Februar 2026 erklärte sie mit Blick auf die für den 26. Februar geplanten Atomgespräche in Genf, eine diplomatische Lösung müsse ein überprüfbares Ende des iranischen militärischen Nuklearprogramms, die Kontrolle des ballistischen Raketenprogramms und ein Ende destabilisierender Aktivitäten in der Region umfassen (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-23-februar-2026-2408294; https://www.reuters.com/world/middle-east/us-iran-nuclear-talks-resume-geneva-against-backdrop-military-threat-2026-02-26/).

Am 28. Februar 2026 wurde die Bundesregierung nach eigenen Angaben am Morgen vorab über die militärischen Angriffe Israels auf Iran informiert. Deutschland beteiligte sich nicht an den Angriffen. Gemeinsam mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich erklärte die Bundesregierung anschließend, in engem Kontakt mit den Vereinigten Staaten, Israel und Partnern in der Region zu stehen und eine Wiederaufnahme von Verhandlungen zu fordern (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung-zur-situation-in-nahost-2409130; https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e3-joint-leaders-statement-on-iran-2409132).

Auch nach Beginn der militärischen Auseinandersetzungen stellte die Bundesregierung Diplomatie als zentralen Weg zur Konfliktbeilegung heraus. Außenminister Dr. Johann Wadephul erklärte am 12. März 2026 während eines Besuchs in der Türkei, eine verlässliche und nachhaltige Lösung der Sicherheitsprobleme in der Straße von Hormus könne nur auf diplomatischem Wege erreicht werden; zugleich müsse ein Weg aus dem Krieg und eine künftige Sicherheitsarchitektur für die Region entwickelt werden (vgl. https://www.reuters.com/world/europe/strait-hormuz-issue-must-be-resolved-through-diplomacy-says-german-foreign-2026-03-12/).

Im weiteren Verlauf nahm die Bundesregierung nach eigenen Angaben erneut diplomatische Kontakte auf. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im April 2026, Deutschland nehme gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und europäischen Partnern Gespräche mit Iran wieder auf und wolle zu Verhandlungen über eine Beendigung des Konflikts beitragen. Pakistan spielte dabei nach Medienberichten eine wichtige Vermittlungsrolle (vgl. https://www.reuters.com/world/europe/germanys-merz-we-do-not-want-nato-split-over-us-iran-war-2026-04-09/).

Am 15. Juni 2026 begrüßte die Bundesregierung ein zwischen den Vereinigten Staaten und Iran vereinbartes Rahmenabkommen und erklärte, sie unterstütze und befördere weiterhin diplomatische Anstrengungen. Die Bundesregierung verwies dabei auf einen engen Austausch mit den Vereinigten Staaten, europäischen Partnern und Staaten der Region. Nach Reuters hatte Pakistan zuvor eine zentrale Rolle bei der Vermittlung des Rahmens übernommen; auch Katar wurde von den europäischen Regierungschefs als Vermittler genannt (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/statement-von-bundeskanzler-friedrich-merz-zur-vereinbarung-zwischen-den-vereinigten-staaten-und-iran-2440458; https://www.reuters.com/world/asia-pacific/pakistan-pm-says-us-iran-peace-deal-signing-expected-within-24-hours-2026-06-13/).

Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Informationsinteresse daran, welche konkreten diplomatischen Initiativen die Bundesregierung vor und nach Beginn der militärischen Auseinandersetzungen ergriffen hat, welche eigenen Vermittlungsvorschläge sie unterbreitet hat, welche Staaten und Organisationen sie hierzu einbezogen hat und welchen Beitrag Deutschland tatsächlich zur Vermeidung, Eindämmung und Beilegung des Konflikts geleistet hat.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich kontinuierlich und bereits vor dem Ausbruch des Iran-Konflikts am 28. Februar 2026 für eine diplomatische Lösung eingesetzt, die das Bedrohungspotenzial der Islamischen Republik Iran in der Region und darüber hinaus (u. a. durch ihre destabilisierende Regionalpolitik, ihr ballistisches Raketenprogramm und ihr Nuklearprogramm) nachhaltig einhegt. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang kontinuierlich von der Islamischen Republik Iran gefordert, sich auf konstruktive Verhandlungen einzulassen und ihre destabilisierende Regionalpolitik einzustellen. So hat die Bundesregierung am 28. August 2025 gemeinsam mit den E3 den sogenannten „Snapback“ unter VN-Sicherheitsratsresolution 2231 ausgelöst und damit die VN-Sanktionen sowie die EU-autonomen Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft gesetzt.

Die Bundesregierung steht auch nach dem Ausbruch des Iran-Kriegs in ständigem Austausch mit allen relevanten Parteien, setzt sich kontinuierlich für Stabilität und Frieden in der Region ein und bietet durchgehend Unterstützung bei den Vermittlungsbemühungen an. Die Bundesregierung macht dabei deutlich, dass sie mit ihrer langjährigen Verhandlungserfahrung mit Iran einen substantiellen Beitrag zu einer diplomatischen Lösung leisten kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten diplomatischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026 bis zum Beginn der militärischen Auseinandersetzungen am 28. Februar 2026 ergriffen, um eine militärische Eskalation zwischen Iran, Israel und den Vereinigten Staaten zu verhindern?

Die Bundesregierung stand in engem Austausch mit allen relevanten Parteien und hat die Islamische Republik Iran kontinuierlich dazu aufgefordert, sich an zielführenden Verhandlungen über die Bedrohungen zu beteiligen, die sich unter anderem aus Irans Nuklearprogramm und seinem ballistischen Raketenprogramm ergeben. Die Bundesregierung hat dabei deutlich gemacht, dass nur eine diplomatische Lösung langfristig für Stabilität und Frieden in der Region sorgen kann.

2. Welche Gespräche haben Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre oder andere Vertreter der Bundesregierung im in Frage 1 genannten Zeitraum ggf. mit Vertretern
a. Irans,
b. der Vereinigten Staaten,
c. Israels,
d. Frankreichs,
e. des Vereinigten Königreichs,
f. Omans,
g. Katars,
h. Saudi-Arabiens,
i. der Vereinigten Arabischen Emirate,
j. Pakistans und
k. weiterer Staaten
über eine diplomatische Beilegung oder Vermeidung des Konflikts geführt (bitte ggf. nach Datum, Gesprächspartner, Gesprächsebene und wesentlichem Gesprächsgegenstand aufschlüsseln)?

Auf die Antwort der Bundesregierung vom 9. September 2026 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Cansu Özdemir (Bundestagsdrucksachennummer 21/7980, Frage Nr. 71) wird verwiesen.

3. Welche konkreten Vorschläge zur Vermeidung einer militärischen Eskalation hat die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 ggf. gegenüber dem Iran, den Vereinigten Staaten oder Israel unterbreitet?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

4. Hat die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 gegenüber den Vereinigten Staaten oder Israel ausdrücklich von militärischen Angriffen gegen Iran abgeraten oder auf einen Verzicht auf militärische Maßnahmen hingewirkt, und wenn ja, wann, wer, gegenüber wem und mit welcher Begründung?

Die Bundesregierung steht im Rahmen bilateraler Gespräche sowie in der EU regelmäßig in Kontakt mit ihren Partnern, darunter die USA und Israel. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

5. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 ggf. über die Wahrscheinlichkeit oder Vorbereitung militärischer Angriffe auf Iran, und zu welchem Zeitpunkt ging sie erstmals davon aus, dass eine militärische Eskalation unmittelbar bevorstehen könnte?

6. Zu welchem Zeitpunkt, durch wen und in welchem Umfang wurde die Bundesregierung vor Beginn der Angriffe am 28. Februar 2026 über die bevorstehenden militärischen Maßnahmen Israels bzw. der Vereinigten Staaten informiert (vgl. Vorbemerkung)?

7. Hat die Bundesregierung nach der in Frage 6 genannten Information noch versucht, diplomatisch auf eine Verhinderung oder Verschiebung der Angriffe hinzuwirken, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und gegenüber welchen Gesprächspartnern?

Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

8. Welche eigenen diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 zur Herbeiführung
a. einer Waffenruhe,
b. einer dauerhaften Einstellung militärischer Handlungen,
c. einer umfassenden politischen Konfliktlösung
ggf. ergriffen?

9. Welche direkten Kontakte haben Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul oder andere Mitglieder der Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 ggf. mit Mitgliedern der iranischen Staats- oder Regierungsspitze geführt (bitte ggf. nach Datum, Gesprächspartner und wesentlichem Gesprächsgegenstand aufschlüsseln)?

10. Über welche diplomatischen Kanäle findet gegenwärtig der Austausch zwischen der Bundesregierung und der iranischen Regierung statt, insbesondere über
a. direkte bilaterale Kontakte,
b. die deutsche Botschaft bzw. die iranische Botschaft,
c. das E3-Format,
d. die Europäische Union,
e. Drittstaaten als Vermittler?

Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

11. Welche Rolle haben nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere der Oman, Katar und Pakistan bei den bisherigen Vermittlungsbemühungen gespielt, und in welcher Weise hat Deutschland diese Bemühungen unterstützt oder begleitet?

12. Hat die Bundesregierung Drittstaaten ausdrücklich gebeten, zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten bzw. zwischen dem Iran und Israel zu vermitteln, und wenn ja, welche Staaten, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis?

Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt alle Vermittlungsbemühungen, die geeignet sind, zu einer nachhaltigen Lösung des Konflikts beizutragen, darunter auch die Anstrengungen von Oman, Katar und Pakistan. Die Bundesregierung bietet kontinuierlich ihre Unterstützung bei den Vermittlungsbemühungen Omans, Katars und Pakistans an. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

13. Welche konkreten diplomatischen oder politischen Vorschläge hat die Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 zur Regelung der folgenden Konfliktpunkte vorgelegt:
a. iranisches Nuklearprogramm,
b. ballistisches Raketenprogramm Irans,
c. Unterstützung regionaler bewaffneter Gruppen durch Iran,
d. Sicherheit Israels und anderer Staaten der Region,
e. freie Schifffahrt durch die Straße von Hormus?

Die Fragen 13a) bis 13e) werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

14. Hat die Bundesregierung angeboten, selbst als Vermittler, Gastgeber oder Unterstützer direkter oder indirekter Gespräche zwischen den Konfliktparteien tätig zu werden, und wenn ja, wann, gegenüber welchen Staaten und mit welcher Reaktion?

15. Hat die Bundesregierung die Durchführung von Gesprächen auf deutschem Staatsgebiet oder unter deutscher Beteiligung vorgeschlagen, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen.

16. Welche Rolle spielt das E3-Format aus Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich gegenwärtig bei der diplomatischen Beilegung des Konflikts, und welche gemeinsamen Initiativen wurden seit dem 28. Februar 2026 gegenüber Iran und den Vereinigten Staaten ergriffen (vgl. Vorbemerkung)?

Die Bundesregierung sieht den E3-Verbund weiterhin als wichtiges Format für einen gemeinsamen Ansatz gegenüber Iran sowie zur diplomatischen Bewältigung des Iran-Kriegs. So haben sich die E3 immer wieder gemeinsam zum Iran-Krieg geäußert und gemeinsame Forderungen und Ansätze für die Lösung des Konflikts formuliert.

17. In welchem Umfang war die Bundesregierung nach eigener Einschätzung ggf. an der Herbeiführung des im Juni 2026 bekanntgegebenen Rahmenabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und Iran beteiligt?

18. Welche konkreten Beiträge leistete Deutschland ggf. zur Vorbereitung, Vermittlung oder Ausgestaltung des in Frage 17 genannten Rahmenabkommens?

19. Welche Staaten oder internationalen Organisationen waren nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich an der Herbeiführung des Rahmenabkommens beteiligt, hat sich die Bundesregierung jeweils zu deren Beitrag eine Auffassung erarbeitet und wenn ja, welche?

Die Fragen 17 bis 19 werden zusammen beantwortet. Das im Juni 2026 von Iran und den USA unterzeichnete Rahmenabkommen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den beiden Konfliktparteien mit Unterstützung der Vermittler Pakistan und Katar ausgehandelt. Die Bundesregierung stand kontinuierlich mit den beteiligten Parteien in Kontakt.

20. Welche Bestandteile des Rahmenabkommens betrachtet die Bundesregierung ggf. gegenwärtig als umgesetzt, teilweise umgesetzt oder nicht umgesetzt?

21. Welche diplomatischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Abschluss des Rahmenabkommens ggf. ergriffen, um dessen vollständige Umsetzung zu erreichen?

Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet. Das Rahmenabkommen ist nach 60 Tagen am 17. August 2026 ohne Umsetzung abgelaufen. Die Bundesregierung hat während dieser Zeit Iran wiederholt aufgefordert, seine unrechtmäßigen Angriffe auf Nachbarstaaten sowie Schiffe in der Straße von Hormus einzustellen und zu Verhandlungen zurückzukehren.

22. Welche Kontakte unterhält die Bundesregierung gegenwärtig mit den Vereinigten Staaten und dem Iran mit dem Ziel einer Wiederaufnahme bzw. Fortführung direkter oder indirekter Verhandlungen?

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

23. Welche Rolle sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Vereinten Nationen und insbesondere der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bei einer dauerhaften Konfliktbeilegung spielen?

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat umfassende Sanktionen gegen Irans Nuklearprogramm erlassen, die mit dem „Snapback“ 2025 erneut in Kraft getreten sind. Dem VN-Sicherheitsrat obliegt es, über den zuständigen Sanktionsausschuss die Durchsetzung dieser Sanktionen zu prüfen und mögliche Sanktionsverstöße zu untersuchen.

24. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung die Internationale Atomenergie-Organisation bei einer möglichen diplomatischen Einigung über das iranische Nuklearprogramm übernehmen?

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Safeguardspflichten sowie der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats durch Iran. Dies umfasst beispielsweise die Überprüfung des für Iran geltenden völkerrechtlichen Verbots, Uran anzureichern. Darüber hinaus sollte die IAEO im Falle einer diplomatischen Verständigung weitere Verifikationsaufgaben, wie die Überprüfung der von Iran eingegangenen Selbstbeschränkungen der eigenen Anreicherungskapazitäten oder der Bestände an angereichertem Nuklearmaterial, übernehmen.

25. Welche Gegenleistungen oder Lockerungen von Sanktionen hält die Bundesregierung ggf. für grundsätzlich vorstellbar, sofern Iran überprüfbare Verpflichtungen insbesondere hinsichtlich seines Nuklearprogramms erfüllt?

Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

26. Welche Bedingungen betrachtet die Bundesregierung ggf. als unverzichtbar für eine dauerhafte diplomatische Beilegung des Konflikts?

Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

27. Welche konkreten diplomatischen Initiativen plant die Bundesregierung ggf. gegenwärtig, um eine erneute militärische Eskalation zwischen Iran, den Vereinigten Staaten und Israel zu verhindern?

Auf die Antwort zu Fragen 11 und 12 wird verwiesen.

28. Hat die Bundesregierung eine Auswertung dazu vorgenommen, weshalb die diplomatischen Bemühungen vor dem 28. Februar 2026 eine militärische Eskalation nicht verhindern konnten, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?

Die Bundesregierung analysiert fortwährend aktuelle und vergangene Entwicklungen des Konflikts und zieht daraus Schlüsse mit Blick auf die Ausgestaltung ihrer Außenpolitik.

29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern der vor dem 28. Februar 2026 erfolgten diplomatischen Bemühungen für ihre weitere Iran- und Nahostpolitik?

Die Bundesregierung macht sich die in der Fragestellung getätigten Aussagen nicht zu eigen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine diplomatische Lösung des Konflikts einsetzen. Dazu stimmen wir uns weiter eng mit unseren Partnern ab, auch in der Region.

30. Ist die Bundesregierung der Auffassung, sämtliche ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen Möglichkeiten zur Verhinderung der militärischen Eskalation ausgeschöpft zu haben, und wenn ja, worauf stützt sie diese Einschätzung?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Ich habe die kaputten Umlaute aus dem PDF-Export repariert (z. B. „Bem¸hungen“ → „Bemühungen“, „Lˆsung“ → „Lösung“), die Seitenzahlen entfernt, zerbrochene URLs wieder zusammengesetzt und die im Original zusammengeklebten Fragen 5, 6 und 7 wieder einzeln nummeriert. Außerdem habe ich den Tippfehler „Bunderegierung“ in der Antwort zu 17–19 korrigiert. Sonst ist der Wortlaut unverändert.

Katergorie

Iran

Außen

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