Anfrage zur Rüstungskooperation zwischen Serbien und Israel

Übersicht

Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen Serbien und Israel – Folgen für die Sicherheitsinteressen Deutschlands und Europas

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Teich und der Fraktion der AfD

Kleine Anfrage: Bundestagsdrucksache 21/8231 vom 28. September 2026

Antwort vom: 26. Oktober 2026

Ressort: Auswärtiges Amt

Zeichnung: Dr. Bernhard Kotsch, Staatssekretär

Vorbemerkung der Fragesteller

Medienberichten zufolge hat sich die rüstungs- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel seit dem 1. Januar 2023 verstärkt (vgl. The Defense Post). Berichtet wurde unter anderem über die Beschaffung israelischer Mehrfachraketenwerfer und unbemannter Luftfahrzeuge durch Serbien, weitere Rüstungsbeschaffungen (vgl. Calcalist), eine mögliche Zusammenarbeit bei der Drohnenproduktion (vgl. Balkan Insight) sowie ein Abkommen über den Austausch und den Schutz eingestufter Informationen im Verteidigungsbereich (vgl. Serbian Monitor).

Serbien unterhält als militärisch neutraler Staat sicherheits- und rüstungspolitische Beziehungen zu unterschiedlichen internationalen Partnern. Die Fragesteller sehen daher Klärungsbedarf hinsichtlich des Umfangs, der Transparenz und der sicherheitspolitischen Folgen dieser Zusammenarbeit. Dies betrifft insbesondere die Kontrolle und den Endverbleib militärisch nutzbarer Güter, mögliche Auswirkungen auf die Stabilität des westlichen Balkans sowie den EU-Beitrittsprozess Serbiens.

Fragen und Antworten

1. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zu möglichen Folgen der verstärkten rüstungs- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel für deutsche und europäische Sicherheitsinteressen, insbesondere im Hinblick auf die regionale Stabilität (insbesondere Kosovo, vgl. hib-Kurzmeldung 1194830), und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur seit dem 1. Januar 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage bekannt gewordenen Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel vor, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu deren möglichen Auswirkungen auf die Sicherheitslage auf dem westlichen Balkan erarbeitet, wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung?

Antwort der Bundesregierung (Fragen 1, 2 und 8 werden zusammen beantwortet): Medienberichten zufolge hat sich die rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen Serbien und Israel in den letzten Jahren weiterentwickelt. Aus Sicht der Bundesregierung leiten sich aus der serbisch-israelischen Zusammenarbeit derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf eigene Sicherheitsinteressen oder die Sicherheitslage im Westbalkan ab.

3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. vor zu im genannten Zeitraum erfolgten

  • a. israelischen Lieferungen von Rüstungsgütern, unbemannten Luftfahrzeugen, Raketen- oder Artilleriesystemen sowie elektronischen Aufklärungs- und Kampfführungssystemen an Serbien?

  • b. serbischen Ausfuhren von Munition, Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern nach Israel?

  • c. einer möglichen gemeinsamen Produktion unbemannter Luftfahrzeuge durch serbische und israelische Unternehmen?

Antwort der Bundesregierung (Teilfragen 3a bis 3c werden zusammen beantwortet): Die Bundesregierung hat keine über öffentlich einsehbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.

  • d. einem Abkommen zwischen Serbien und Israel über Austausch und gegenseitigen Schutz eingestufter Informationen im Verteidigungsbereich?

Antwort der Bundesregierung: Seit April 2026 besteht ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz und Austausch von Geheiminformationen und zur gegenseitigen Kooperation.

4. Hat die Bundesregierung im genannten Zeitraum die Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen Serbien und Israel gegenüber der serbischen oder israelischen Regierung angesprochen; wenn ja, wann, durch welche Stelle, auf welcher Ebene, zu welchen Sachverhalten und mit welchem Ergebnis?

5. Welche Erkenntnisse haben ggf. deutsche Auslandsvertretungen, insbesondere die Botschaften in Belgrad und Tel Aviv, sowie Stellen der Europäischen Union der Bundesregierung im genannten Zeitraum hierzu übermittelt (vgl. Vorbemerkung)?

Antwort der Bundesregierung (Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet): Die Bundesregierung äußert sich zu Inhalten vertraulicher Gespräche grundsätzlich nicht. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu der Frage, ob und in welchem Umfang spezifische Themen besprochen wurden, und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde künftige vertrauliche Gespräche erschweren oder unmöglich machen und hätte somit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen und damit das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland.

6. Welche Gespräche, Konsultationen oder Abstimmungen haben Vertreter der Bundesregierung im genannten Zeitraum ggf. mit EU-Institutionen, EU-Mitgliedstaaten, NATO-Partnern oder internationalen Organisationen hierzu geführt (vgl. Vorbemerkung)?

Antwort der Bundesregierung: Die Mitglieder der Bundesregierung, die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht und wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 18/1174). Um die Frage zu beantworten, wäre eine Datenabfrage für deutlich mehr als 60 Personen in den Leitungsebenen aller Ressorts erforderlich, die zusätzlich im Sinne der erfragten Details aufgeschlüsselt werden müsste. Dies würde die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da eine händische Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen vorgenommen werden müsste. Diesbezüglich verweist die Bundesregierung darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigt hat, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Diese Grenze ist aus Sicht der Bundesregierung erreicht.

7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu Art, Umfang, Finanzvolumen, Vertragsparteien, Laufzeiten, Endverbleibsbestimmungen und Kontrollmechanismen

  • a. israelischer Rüstungslieferungen an Serbien und

  • b. serbischer Ausfuhren von Munition, Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern nach Israel vor?

Antwort der Bundesregierung (Teilfragen 7a und 7b werden zusammen beantwortet): Die Bundesregierung hat keine über öffentlich einsehbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.

8. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Auswirkungen der vertieften serbisch-israelischen Rüstungskooperation auf regionale Stabilität, das militärische Kräfteverhältnis auf dem westlichen Balkan sowie die Sicherheitsinteressen Deutschlands und der Europäischen Union erarbeitet, und wenn ja, wie fällt diese aus?

Antwort der Bundesregierung: Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Bedeutung dieser Kooperation im EU-Beitrittsprozess Serbiens erarbeitet, insbesondere hinsichtlich der Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und an Standards der Rüstungsexportkontrolle, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Vorfrage)?

Antwort der Bundesregierung: Bezüglich des EU-Beitrittsprozesses von Serbien führt der jährliche Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission für Serbien, wie im Übrigen auch für alle anderen EU-Beitrittsländer, klar auf, in welchen Bereichen Fortschritte nötig sind. Der EU-Beitrittsprozess ist ein anspruchsvoller Prozess, der die umfassende Angleichung an den EU-Acquis zum Ziel hat. Serbien befindet sich inmitten dieses Prozesses.

10. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die israelische Firma Palantir in rüstungs- und sicherheitspolitischen Themen mit Serbien zusammenarbeitet (bitte begründen)?

  • a. Welche Änderungen hat die Bundesregierung seit dem Regierungswechsel im Umgang mit der Firma Palantir ggf. vollzogen, und umfassen diese möglichen Änderungen auch den Einsatz von Palantir im Ausland, insbesondere in Serbien (bitte lückenlos offenlegen)?

  • b. Sind der Bundesregierung Initiativen bekannt, ein in Deutschland oder einem EU-Land hergestelltes Konkurrenzprodukt zu Palantir zu entwickeln, wie vom Präsidenten des BKA Holger Münch gefordert (vgl. Deutsche Welle, bitte lückenlos offenlegen)?

Antwort der Bundesregierung (Fragen 10a und 10b werden zusammen beantwortet): Zu möglichen Marktsondierungen oder internen Abstimmungsprozessen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört auch die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und ressortinternen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]). Entscheidungen über etwaige Beschaffungen werden von den jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung getroffen. Eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung zu einzelnen Unternehmen erfolgt nicht. Bezüglich der Frage nach marktverfügbaren Konkurrenzprodukten wird auf die einleitenden Ausführungen verwiesen, wonach keine Pflicht zur Information über mögliche Marktsondierungen besteht.

  • c. Welche Sektoren umfasst die Zusammenarbeit zwischen Serbien und der Firma Palantir nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte lückenlos offenlegen)?

  • d. Welchen Umfang umfasst die Zusammenarbeit zwischen Serbien und der Firma Palantir nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die Anzahl bekannter Verträge und deren finanziellen Umfang lückenlos offenlegen)?

  • e. Wie stellt die Regierung Serbiens nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass das staatliche Gewaltmonopol bei dieser Zusammenarbeit in staatlichen Händen verbleibt und nicht auf private Firmen übergeht?

Antwort der Bundesregierung (Frage 10 sowie 10c bis 10e werden zusammen beantwortet): Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine solche Zusammenarbeit zwischen dem US-amerikanischen Unternehmen Palantir Technologies und der Republik Serbien vor.

Katergorie

Serbien

Anfrage

Datum

Anfrage zur Rüstungskooperation zwischen Serbien und Israel

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Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen Serbien und Israel – Folgen für die Sicherheitsinteressen Deutschlands und Europas

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Teich und der Fraktion der AfD

Kleine Anfrage: Bundestagsdrucksache 21/8231 vom 28. September 2026

Antwort vom: 26. Oktober 2026

Ressort: Auswärtiges Amt

Zeichnung: Dr. Bernhard Kotsch, Staatssekretär

Vorbemerkung der Fragesteller

Medienberichten zufolge hat sich die rüstungs- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel seit dem 1. Januar 2023 verstärkt (vgl. The Defense Post). Berichtet wurde unter anderem über die Beschaffung israelischer Mehrfachraketenwerfer und unbemannter Luftfahrzeuge durch Serbien, weitere Rüstungsbeschaffungen (vgl. Calcalist), eine mögliche Zusammenarbeit bei der Drohnenproduktion (vgl. Balkan Insight) sowie ein Abkommen über den Austausch und den Schutz eingestufter Informationen im Verteidigungsbereich (vgl. Serbian Monitor).

Serbien unterhält als militärisch neutraler Staat sicherheits- und rüstungspolitische Beziehungen zu unterschiedlichen internationalen Partnern. Die Fragesteller sehen daher Klärungsbedarf hinsichtlich des Umfangs, der Transparenz und der sicherheitspolitischen Folgen dieser Zusammenarbeit. Dies betrifft insbesondere die Kontrolle und den Endverbleib militärisch nutzbarer Güter, mögliche Auswirkungen auf die Stabilität des westlichen Balkans sowie den EU-Beitrittsprozess Serbiens.

Fragen und Antworten

1. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zu möglichen Folgen der verstärkten rüstungs- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel für deutsche und europäische Sicherheitsinteressen, insbesondere im Hinblick auf die regionale Stabilität (insbesondere Kosovo, vgl. hib-Kurzmeldung 1194830), und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur seit dem 1. Januar 2023 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage bekannt gewordenen Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen der Republik Serbien und dem Staat Israel vor, und hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu deren möglichen Auswirkungen auf die Sicherheitslage auf dem westlichen Balkan erarbeitet, wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung?

Antwort der Bundesregierung (Fragen 1, 2 und 8 werden zusammen beantwortet): Medienberichten zufolge hat sich die rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen Serbien und Israel in den letzten Jahren weiterentwickelt. Aus Sicht der Bundesregierung leiten sich aus der serbisch-israelischen Zusammenarbeit derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf eigene Sicherheitsinteressen oder die Sicherheitslage im Westbalkan ab.

3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. vor zu im genannten Zeitraum erfolgten

  • a. israelischen Lieferungen von Rüstungsgütern, unbemannten Luftfahrzeugen, Raketen- oder Artilleriesystemen sowie elektronischen Aufklärungs- und Kampfführungssystemen an Serbien?

  • b. serbischen Ausfuhren von Munition, Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern nach Israel?

  • c. einer möglichen gemeinsamen Produktion unbemannter Luftfahrzeuge durch serbische und israelische Unternehmen?

Antwort der Bundesregierung (Teilfragen 3a bis 3c werden zusammen beantwortet): Die Bundesregierung hat keine über öffentlich einsehbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.

  • d. einem Abkommen zwischen Serbien und Israel über Austausch und gegenseitigen Schutz eingestufter Informationen im Verteidigungsbereich?

Antwort der Bundesregierung: Seit April 2026 besteht ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz und Austausch von Geheiminformationen und zur gegenseitigen Kooperation.

4. Hat die Bundesregierung im genannten Zeitraum die Rüstungs- und Sicherheitskooperation zwischen Serbien und Israel gegenüber der serbischen oder israelischen Regierung angesprochen; wenn ja, wann, durch welche Stelle, auf welcher Ebene, zu welchen Sachverhalten und mit welchem Ergebnis?

5. Welche Erkenntnisse haben ggf. deutsche Auslandsvertretungen, insbesondere die Botschaften in Belgrad und Tel Aviv, sowie Stellen der Europäischen Union der Bundesregierung im genannten Zeitraum hierzu übermittelt (vgl. Vorbemerkung)?

Antwort der Bundesregierung (Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet): Die Bundesregierung äußert sich zu Inhalten vertraulicher Gespräche grundsätzlich nicht. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu der Frage, ob und in welchem Umfang spezifische Themen besprochen wurden, und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde künftige vertrauliche Gespräche erschweren oder unmöglich machen und hätte somit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen und damit das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland.

6. Welche Gespräche, Konsultationen oder Abstimmungen haben Vertreter der Bundesregierung im genannten Zeitraum ggf. mit EU-Institutionen, EU-Mitgliedstaaten, NATO-Partnern oder internationalen Organisationen hierzu geführt (vgl. Vorbemerkung)?

Antwort der Bundesregierung: Die Mitglieder der Bundesregierung, die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht und wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 18/1174). Um die Frage zu beantworten, wäre eine Datenabfrage für deutlich mehr als 60 Personen in den Leitungsebenen aller Ressorts erforderlich, die zusätzlich im Sinne der erfragten Details aufgeschlüsselt werden müsste. Dies würde die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da eine händische Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen vorgenommen werden müsste. Diesbezüglich verweist die Bundesregierung darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung bestätigt hat, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Diese Grenze ist aus Sicht der Bundesregierung erreicht.

7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu Art, Umfang, Finanzvolumen, Vertragsparteien, Laufzeiten, Endverbleibsbestimmungen und Kontrollmechanismen

  • a. israelischer Rüstungslieferungen an Serbien und

  • b. serbischer Ausfuhren von Munition, Waffen oder sonstigen Rüstungsgütern nach Israel vor?

Antwort der Bundesregierung (Teilfragen 7a und 7b werden zusammen beantwortet): Die Bundesregierung hat keine über öffentlich einsehbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.

8. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Auswirkungen der vertieften serbisch-israelischen Rüstungskooperation auf regionale Stabilität, das militärische Kräfteverhältnis auf dem westlichen Balkan sowie die Sicherheitsinteressen Deutschlands und der Europäischen Union erarbeitet, und wenn ja, wie fällt diese aus?

Antwort der Bundesregierung: Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Bedeutung dieser Kooperation im EU-Beitrittsprozess Serbiens erarbeitet, insbesondere hinsichtlich der Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und an Standards der Rüstungsexportkontrolle, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. Vorfrage)?

Antwort der Bundesregierung: Bezüglich des EU-Beitrittsprozesses von Serbien führt der jährliche Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission für Serbien, wie im Übrigen auch für alle anderen EU-Beitrittsländer, klar auf, in welchen Bereichen Fortschritte nötig sind. Der EU-Beitrittsprozess ist ein anspruchsvoller Prozess, der die umfassende Angleichung an den EU-Acquis zum Ziel hat. Serbien befindet sich inmitten dieses Prozesses.

10. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die israelische Firma Palantir in rüstungs- und sicherheitspolitischen Themen mit Serbien zusammenarbeitet (bitte begründen)?

  • a. Welche Änderungen hat die Bundesregierung seit dem Regierungswechsel im Umgang mit der Firma Palantir ggf. vollzogen, und umfassen diese möglichen Änderungen auch den Einsatz von Palantir im Ausland, insbesondere in Serbien (bitte lückenlos offenlegen)?

  • b. Sind der Bundesregierung Initiativen bekannt, ein in Deutschland oder einem EU-Land hergestelltes Konkurrenzprodukt zu Palantir zu entwickeln, wie vom Präsidenten des BKA Holger Münch gefordert (vgl. Deutsche Welle, bitte lückenlos offenlegen)?

Antwort der Bundesregierung (Fragen 10a und 10b werden zusammen beantwortet): Zu möglichen Marktsondierungen oder internen Abstimmungsprozessen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört auch die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und ressortinternen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]). Entscheidungen über etwaige Beschaffungen werden von den jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung getroffen. Eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung zu einzelnen Unternehmen erfolgt nicht. Bezüglich der Frage nach marktverfügbaren Konkurrenzprodukten wird auf die einleitenden Ausführungen verwiesen, wonach keine Pflicht zur Information über mögliche Marktsondierungen besteht.

  • c. Welche Sektoren umfasst die Zusammenarbeit zwischen Serbien und der Firma Palantir nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte lückenlos offenlegen)?

  • d. Welchen Umfang umfasst die Zusammenarbeit zwischen Serbien und der Firma Palantir nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die Anzahl bekannter Verträge und deren finanziellen Umfang lückenlos offenlegen)?

  • e. Wie stellt die Regierung Serbiens nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass das staatliche Gewaltmonopol bei dieser Zusammenarbeit in staatlichen Händen verbleibt und nicht auf private Firmen übergeht?

Antwort der Bundesregierung (Frage 10 sowie 10c bis 10e werden zusammen beantwortet): Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine solche Zusammenarbeit zwischen dem US-amerikanischen Unternehmen Palantir Technologies und der Republik Serbien vor.

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