Brandenburger Tor

Ausreisegenehmigungen

Übersicht

Schriftliche Frage 4/0089


„Wie viele Genehmigungen für Auslandsaufenthalte nach § 3 Absatz 2 des
Wehrpflichtgesetzes sind seit dem 1. Januar 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung
durch das Bundesministerium der Verteidigung, die Bundeswehr bzw. die
Karrierecenter oder Wehrersatzbehörden ausgestellt worden, und wie lange ist die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Beantragung?“


Es werden keine Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt. § 3 Absatz 2 Satz 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) dient der Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können. Solange es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, ist eine Genehmigung im Sinne der

Fragestellung derzeit nicht vorgesehen. Hierzu wird auf die am 16. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung verwiesen.

Katergorie

Berlin

Anfrage

Datum

Ausreisegenehmigungen

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Schriftliche Frage 4/0089


„Wie viele Genehmigungen für Auslandsaufenthalte nach § 3 Absatz 2 des
Wehrpflichtgesetzes sind seit dem 1. Januar 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung
durch das Bundesministerium der Verteidigung, die Bundeswehr bzw. die
Karrierecenter oder Wehrersatzbehörden ausgestellt worden, und wie lange ist die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Beantragung?“


Es werden keine Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt. § 3 Absatz 2 Satz 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) dient der Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können. Solange es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, ist eine Genehmigung im Sinne der

Fragestellung derzeit nicht vorgesehen. Hierzu wird auf die am 16. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung verwiesen.

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