
Kostenlose Versicherung für Gastarbeiterfamilien?
Übersicht
Nr. 11/01:
Frage:
Betrachtet die Bundesregierung die Sonderregelungen in den bilateralen Sozialversicherungsab-kommen mit ehemaligen Gastarbeiterländern, die Eltern und Großeltern im Ausland beitragsfrei mitversichert, als weiterhin tragbar, und plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Rechtspraxis, um die jährliche Belastung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die bestehenden Regelungen abzuschaffen. Die gelten-den Regelungen entsprechen internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist. Solche Regelungen finden sich in der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatli-chen Sozialversicherungsrechts als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts. Der An-teil der beispielsweise gegenüber der Türkei zu leistenden Erstattungsbeträge liegt zudem im Vergleich zu den Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im Pro-millebereich und stellt somit keine beitragssatzrelevante Größe dar.
Katergorie
Meinung
Anfrage
Datum
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Betrachtet die Bundesregierung die Sonderregelungen in den bilateralen Sozialversicherungsab-kommen mit ehemaligen Gastarbeiterländern, die Eltern und Großeltern im Ausland beitragsfrei mitversichert, als weiterhin tragbar, und plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Rechtspraxis, um die jährliche Belastung der Gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die bestehenden Regelungen abzuschaffen. Die gelten-den Regelungen entsprechen internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist. Solche Regelungen finden sich in der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatli-chen Sozialversicherungsrechts als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts. Der An-teil der beispielsweise gegenüber der Türkei zu leistenden Erstattungsbeträge liegt zudem im Vergleich zu den Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im Pro-millebereich und stellt somit keine beitragssatzrelevante Größe dar.
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